Anpassung der Coronaverordnung
Durch die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 im Kreis Wesel gibt es eine Anpassung der aktuellen Beschränkungen für den Trainingsbetrieb. Ab sofort dürfen maximal 10 Kinder unter 15 Jahren von ein oder zwei Aufsichtspersonen trainiert werden (§16 Corona-Notbremse Abs. 1 Satz 4).
Trainingsbetrieb für Kinder U15!
Durch die neuen Regelungen ist ein eingeschränkter Trainingsbetrieb wieder erlaubt. Kinder unter 15 Jahren dürfen wieder trainiert werden. Alle Informationen und Bestimmungen dazu findet Ihr in der Handreichung unten, dazu einmal auf das Bild klicken.
Bleibt gesund und bis dann!
Euer Vorstand
Liebe Borussia...
Es gibt mal wieder neue Coronaregeln.
Wie schon bekannt, hat unsere Bundesregierung neue Regeln für den Sport herausgegeben. Diese müssen wie immer erst vom Land, dann Kreis und zuletzt unserer Gemeindeverwaltung ratifiziert werden. Da das seine Zeit braucht und hier auch viele Sonderregelungen aufgeführt wurden, bleibt die Sportanlage auch in der nächsten Woche geschlossen.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Der Vorstand